Erfolgskontrolle politischer Entscheidungen
Die Kontrolle des politischen Regierungshandelns findet aktuell in verschiedenen Bereichen statt: Politische Kontrolle erfolgt durch das Parlament, rechtliche Kontrolle durch Gerichte bzw. das Bundesverfassungsgericht, verwaltungsinterne Kontrolle durch die bürokratische Führungs- und Aufgabenstruktur, wirtschaftliche Kontrolle durch den Bundesrechnungshof oder Abschätzung von Bürokratiekosten durch den Normenkontrollrat. Lediglich die letzten beiden sind ansatzweise ergebnisorientiert angelegt.
Mit anderen Worten: Es finden zwar institutionell vorgesehene Überprüfungen statt, ob eine Entscheidung korrekt zustande kam, in den gesetzlichen und gesellschaftspolitischen Rahmen passt und was sie am Ende kostete. Zu welchem inhaltlichen Ergebnis sie führte oder ob sie das angestrebte Ziel erreichte, findet hingegen weit weniger Beachtung. In der Folge werden politische „Erfolgsmeldungen“ gern dadurch zum Ausdruck gebracht, man habe soundsoviele Millionen für ein bestimmtes Anliegen ausgegeben oder soundsoviele Gesetze dazu erlassen. Was diese Millionen und Gesetze dann genau bewirkt haben, bleibt – zumindest für die Öffentlichkeit – oft im Verborgenen.
Dieses Vorgehen könnte man als personen-, parteien- oder machtbezogen bezeichnen. Dessen Zweck liegt im Wesentlichen in der Selbstdarstellung bzw. dem Einwerben von Wählerstimmen: Hat der betreffende Entscheider bzw. die betreffende Partei „gut“ gehandelt bzw. „sich durchgesetzt“? Seitens der vertretenen Parteien werden die eigenen Handlungen chronisch eher befürwortet, die der Gegenparteien eher abgewertet. Objektivität spielt hier dabei eine untergeordnete Rolle.
Aus gesellschaftlicher Sicht bzw. aus Sicht der Bürger ist die Entscheidungslogik jedoch eine ganz andere: Wesentlich ist hier, dass inhaltlich gute Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft getroffen und umgesetzt werden, nicht, wer sich eine jeweilige Entscheidung ans Revers heften kann. Sachliche Zweckmäßigkeit ist wichtiger als die Demonstration politischer Macht oder Kompetenz – auch wenn dies in der medialen Berichterstattung kaum deutlich wird.
Erfolgskontrolle und evidenzbasierte Politik
Dabei ist die Einschätzung, inwieweit angestrebte Ziele durch bestimmte Maßnahmen tatsächlich erreicht wurden, unter dem Begriff „Evaluation“ längst ein gängiges Verfahren in der Projektarbeit. Sie dient gewissermaßen als Navigationsinstrument, um erkennen zu können, was zum Ziel geführt hat und was nicht bzw. wo noch Korrekturbedarf besteht. Wirkungslose Maßnahmen können so ausgesondert, wirkungsvolle verbessert werden.
Unter Begriffen wie „Politikevaluation“ oder „Evidenzbasierte Politik“ werden Evaluationsmethoden auch hinsichtlich der Überprüfung der Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen diskutiert. Auch angesichts eines wachsenden Populismus und zunehmender Desinformation wird in jüngerer Zeit auf die Notwendigkeit zur stärkeren sachlichen Verankerung politischen Handelns hingewiesen (Buch et al., 2019). Der politische Wille, ein unabhängiges Kontrollgremium zu schaffen, dass das Handeln auf höchster politischer Ebene regelmäßig auf seine Wirksamkeit hin überprüft, scheint bislang indes zu fehlen.
Auch aus diesem Grund besteht eine weitere, gewichtige Aufgabe des SBR darin, ein systematisches und regelmäßiges Monitoring des politischen Handelns zu installieren. Dieses Monitoring soll einerseits dazu beitragen, bereits verabschiedete Maßnahmen nachzujustieren und damit effizienter zu gestalten. Andererseits sollen gemachte Erfahrungen festgehalten werden, um frühzeitig in zukünftige Entscheidungssituationen einfließen zu können.
AK 13.11.2022